• 01.10.2002
  • Praxis
Keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme innerhalb von 20 Minuten

Rufbereitschaft

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 10/2002

Das bisher an den Deutschen Krankenhäusern übliche System der Bereitschaftsdienste wurde bereits durch das so genannte SIMAP-Urteil des EuGH in Frage gestellt (1). Gegenwärtig ist hierzu eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht und ein erneutes Vorlageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. Wenn in diesen Verfahren bestätigt werden sollte, das die gesamte Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der Pausen als Arbeitszeit zählt, könnte wegen der dann vorliegenden…

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