Für den Öffentlichen Dienst ist schon seit langem anerkannt, dass Tarifbeschäftigte grundsätzlich nur Anspruch auf "Tarifvollzug" haben. Nach Ansicht der Arbeitsgerichte wollen öffentliche Arbeitgeber generell keine übertariflichen Zahlungen gewähren. Falls der Arbeitnehmer nicht nachweisen kann, dass der Arbeitgeber eine übertarifliche Zulage bewusst aus-zahlte, obwohl er hierzu nach dem BAT nicht verpflichtet war, kann der öffentliche Arbeitgeber übertarifliche Zahlungen auch dann jederzeit…
