§ 10 BAT, § 5 Abs. 4 AVR-Caritas und § 3 Abs. 3 AVR-Diakonie sehen übereinstimmend vor, dass Angestellte keine Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihre dienstliche Tätigkeit annehmen dürfen. Zudem müssen die Mitarbeiter entsprechende Angebote unverzüglich und unaufgefordert dem Arbeitgeber mitteilen. Das nachfolgend wiedergegebene Urteil des Bundesarbeitsgerichts illustriert nachdrücklich, mit welcher Härte diese Vorschriften von den Arbeitsgerichten angewendet werden. Die Annahme von…
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