In der Februar-Ausgabe Die Schwester Der Pfleger wurde in dem Artikel zur Reanimation erklärt, dass es bei unterlassener Hilfeleistung von lebensrettenden Maßnahmen zur Strafverfolgung kommt. Auf wen bezieht sich diese Aussage genau: auf Pflegende und andere Professionelle oder auch auf Laien? Gibt es hierzu ein Gesetz, das dieses regelt? Und zu welchen Maßnahmen sind Professionelle verpflichtet: zum Notruf, zur Beatmung, zur Herz-Lungen-Wiederbelebung oder sogar zur Defibrillation? Was halten…
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