• 01.08.2006
  • Praxis

Darf der Arbeitgeber bei Krankheit den Dienstplan zu seinen Gunsten ändern?

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 8/2006

Frage:
Ich war vom 3. bis 27. Januar 2006 zu einem stationär chirurgischen Eingriff in der Klinik. Im Dienstplan war zu dieser Zeit vom 30. Januar bis 3. Februar 2006 Freizeit (Überstundenabbau) eingetragen. Als ich nach sechswöchiger Krankheit - die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wurden regelmäßig an den Arbeitgeber weitergegeben - wieder zur Arbeit kam, stand im Dienstplan überstundenfrei vom 30. Januar bis 10. Februar 2006. Mein Arbeitgeber weigert sich nun, dieses frei zu streichen. Er…

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