Teil 2: Zwangsbehandlungen sind im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung zwar nicht grundsätzlich verboten, sollten im Pflegeheim aber immer das letzte Mittel zur Durchsetzung ärztlicher oder pflegerischer Maßnahmen sein. Sie dürfen nur unter streng zu prüfenden Voraussetzungen angewendet werden, die im Folgenden näher erläutert werden.*
Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht
Im Betreuungsrecht ist die Anwendung physischer Gewalt zur Vornahme einer ärztlichen Untersuchung, einer Behandlung oder…