• 01.05.2009
  • Praxis

Schadensersatz bei Spritzenabszess: Aufklärung ist Pflicht

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 5/2009

Jede Injektion setzt grundsätzlich voraus, dass zuvor ein Aufklärungsgespräch über Risiko und Nutzen der Maßnahme stattgefunden hat. Diese Aufklärung kann jedoch entbehrlich sein, wenn die Risiken allgemein bekannt sind oder dem Patienten aus vorangehenden Behandlungen hinreichend bekannt gewesen sein könnten. Dies entschied das OLG Naumburg vom 2. Dezember 2008. Hier verlangte eine Klägerin Schadensersatz, nachdem sie nach einer i.m.-Injektion ein Spritzenabszess entwickelt hatte.

Injektionen…

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