Da für Krankenhausträger oder Träger von Pflegeeinrichtungen keine gesetzliche oder tarifvertragliche Pflicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung besteht, verfügen nicht alle Einrichtungen in Deutschland über einen Haftpflichtversicherungsschutz. Was bedeutet das für die Mitarbeiter?
Ausnahme: Kein Versicherungsschutz des Trägers
Einige größere Kliniken, beispielsweise Universitätskliniken im süddeutschen Raum, sind sogenannte Selbstversicherer. Sie regulieren ihre…