Unser Jurist Professor Hans Böhme beantwortet rechtliche Fragen rund um Ihren Job.
Frage:
Es ist ja bekannt, dass der Arzt die Verantwortung für die Anordnung eines Medikamentes trägt. Nun haben Ärzte in unserem Haus die Idee, dass eine Pflegefachperson anhand des Wirkstoffes Ausweichpräparate kennen muss. Ich denke, das ist falsch – auch dafür trägt der Arzt die Verantwortung. Ist das nicht so?
Antwort:
Richtig ist, dass die Medikamentenanordnung in die alleinige Zuständigkeit des Arztes…