Mit Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) im Jahr 2003 in der somatischen Medizin hat der Gesetzgeber bewusst die Vergütungen psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlungen aus einem diagnosebezogenen Fallpauschalensystem herausgelassen. Die Gründe für diese Ausnahme liegen darin, dass sich bei psychischen Krankheiten bisher keine validen und reliablen Merkmale identifizieren lassen, die zum Therapiebeginn die therapieverlaufsbezogenen Ressourcenaufwendungen (Kosten)…
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