• 01.06.2008
  • Management
Überlastungsanzeige

Auf unhaltbare Missstände hinweisen

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 6/2008

Was tun, wenn die Arbeitsbedingungen eine ordnungsgemäße Erfüllung der zu leistenden Aufgaben gefährden? Wenn das Gefühl vorherrscht, die Sicherheit von Patienten und Bewohnern zu riskieren? Was viele nicht wissen: Mitar-beiter sollten in diesem Falle eine Überlastungsanzeige stellen. Denn: Sie sind nicht nur berechtigt, sondern auf Grund ihres vertraglichen Arbeitsverhältnisses auch verpflichtet, den Arbeitgeber auf Missstände aufmerksam zu machen.

Umstrukturierungen im Gesundheitswesen, …

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