Während einige Bundesländer wie Bayern oder Schleswig-Holstein auf eine gestufte Umsetzung der ab nächster Woche geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht setzen, will Hamburg an einem strikten Vorgehen festhalten. Ab 16. März seien Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgefordert, das zuständige Gesundheitsamt "unverzüglich zu informieren" über Beschäftigte, die nicht vollständig geimpft seien oder keinen Beleg vorgelegt hätten, der sie von der Impfpflicht befreit. Das teilte der Sozialsenat Hamburg am Mittwoch mit. Eine Meldung müsse auch dann erfolgen, wenn Genesenennachweise oder Atteste ihre Gültigkeit verloren hätten und innerhalb eines Monats nach Ablauf kein neuer Nachweis vorgelegt werden könne. Sozialsenatorin Melanie Leonhard sagte:
"Wir stehen in engem Austausch mit den Verbänden der betroffenen Einrichtungen. Um einen strukturierten Meldeprozess zu gewährleisten, hat Hamburg eine digitale Möglichkeit geschaffen, mit der die Einrichtungen schnell und unkompliziert melden können. Damit sind wir für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gut gerüstet."
Könne kein Nachweis vorgelegt werden, entscheide das Gesundheitsamt über ein Tätigkeits- bzw. Betretungsverbot. Dabei seien verschiedene Kriterien ausschlaggebend – z. B. Impfquote der Einrichtung, gegenwärtiger Personalstand, Möglichkeiten anderweitiger Personalgewinnung.
Betretungsverbote zeitnah möglich
Die Meldung der Einrichtung beim Gesundheitsamt habe damit keine unmittelbare Folge für die gemeldeten Personen, da für sie zunächst eine Anhörung anstehe. Bis zum Erlass eines Tätigkeits- bzw. Betretungsverbots könnten sie weiterhin eingesetzt werden und die Einrichtung betreten.
Allerdings empfiehlt die Senatorin, dass dies nach Möglichkeit in Bereichen ohne oder mit wenig Kontakt zu vulnerablen Personengruppen erfolgt.
Hohe Impfquoten in der Pflege
Leonhard verwies gleichzeitig auf die generell hohen Impfquoten der Beschäftigten. Diese betrügen
- über 90 % in der vollstationären Pflege
- über 90 % und teilweise deutlich darüber in Hamburgs Plankrankenhäusern
- rd. 96 % in der Tagespflege
- 88 % in ambulanten Pflegediensten
- 94 % in der Eingliederungshilfe.