Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat am Dienstag ein Positionspapier zur Pflegestrukturkommission veröffentlicht, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge für die langfristige Finanzierung und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erarbeiten soll. In dem fünfseitigen Papier formuliert der DPR, der nicht in der Kommission vertreten ist, sechs Schwerpunkte für eine tragfähige Pflegestrukturreform.
„Wer die Versorgung verbessern und ihre Finanzierung sichern will, muss die Profession Pflege von Beginn an beteiligen. Ihre Kompetenzen, ihre Verantwortung und ihr Wissen gehören in die Reform. Pflege ist nicht nur Teil der Versorgung. Sie ist Teil der Lösung“, unterstreicht DPR-Präsidentin Christine Vogler.
Die sechs Schwerpunkte im Überblick
1. Ausgabenentwicklung aus Sicht der Versorgung bewerten
Der DPR fordert die Kommission auf, die Ausgaben der sozialen und privaten Pflegeversicherung mit dem tatsächlichen Versorgungsbedarf abzugleichen. Dabei müssten auch ungedeckte Bedarfe, die tatsächliche Versorgungsqualität, der Personalbedarf und mögliche Folgekosten in Betracht gezogen werden. Außerdem dürften Einsparungen „nicht auf Pflegebedürftige, An- und Zugehörige oder andere Sozialleistungssysteme verlagert werden“, heißt es in dem Papier.
2. Zugang zu Leistungen und soziale Absicherung erhalten
Darüber hinaus warnt der Deutsche Pflegerat vor höheren Schwellenwerten für die Pflegegrade 1 bis 3 sowie dem geplanten Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1. Zudem dürften durch Änderungen bei den Zuschüssen zu Eigenanteilen für Pflegebedürftige und Angehörige keine zusätzlichen Belastungen entstehen.
3. Pflegekompetenz gezielt nutzen und CHN/APN verankern
Mit Blick auf Community Health Nursing (CHN) und Advanced Practice Nursing (APN) macht sich der DPR für verbindliche Kompetenzprofile, klare Verantwortlichkeiten und eine gesicherte Vergütung stark. „Pflegefachpersonen müssen ihre gesetzlich vorbehaltenen Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen können und sind in interprofessionellen Teams als eigenständige Profession zu verankern. Sie benötigen klare Zuständigkeiten sowie rechtlich und finanziell abgesicherte Leistungen im SGB V und SGB XI“, lautet es im Positionspapier.
4. Personalbemessung und Tariftreue sichern
Weiterhin dringt der Deutsche Pflegerat darauf, dass die wissenschaftlich ermittelten Personalbedarfe die Personalvorgaben bestimmen müssten. So fordert er für die Langzeitpflege einen verbindlichen Stufenplan, um die Personalvorgaben umzusetzen. „Personalengpässe oder begrenzte Finanzmittel dürfen nicht dazu führen, den fachlich notwendigen Bedarf abzusenken.“
5. Häusliche Versorgung und regionale Pflegeinfrastruktur sichern
Hinsichtlich der häuslichen Versorgung und der regionalen Pflegeinfrastruktur müsse die Neuordnung von Entlastungsleistungen und Sozialraumbudgets „die wirtschaftliche Tragfähigkeit ambulanter Dienste und Tagespflegeangebote sichern, damit diese dauerhaft fortgeführt und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann.“
6. Prävention, Rehabilitation und Versorgungsqualität stärken, Digitalisierung vorantreiben und Folgekosten sichtbar machen
Um Selbstständigkeit zu fördern und Pflegebedürftig zu verhindern beziehungsweise hinauszuzögern, sind Prävention und Rehabilitation unerlässlich. In dem Papier heißt es dazu: „Finanzierungsregeln müssen die hierfür notwendigen Kooperationen der Gesundheits- und Therapiefachberufe unterstützen sowie den Zugang zu Angeboten sichern.“ Ferner müsse die Digitalisierung ein wesentliches Element der Strukturreform sein. Allerdings dürften digitale Lösungen notwendiges Pflegepersonal nicht ersetzen, vielmehr sollten Pflegefachpersonen daran beteiligt sein, entsprechende Systeme auzuwählen und einzuführen.
Die Profession Pflege müsse eigenständig handeln und die Reform verbindlich mitgestalten können, betont der DPR und fordert, „dass seine Perspektive verbindlich in die Ergebnisse einfließt.“