Am Mittwochnachmittag haben sich mehrere Verbände und Organisationen während einer Anhörung des Ausschusses für Gesundheit im Bundestag zur Pflegepersonalplanung in Krankenhäusern geäußert. Anlass dafür war ein Antrag der Linksfraktion, die PPR 2.0 per Verordnungsermächtigung zum 1. Januar 2021 einzuführen und die Pflegepersonaluntergrenzen aufzuheben.
PPR 2.0 unter pflegewissenschaftlicher Begleitung entstanden
Erwartungsgemäß warben Deutscher Pflegerat (DPR), Deutsche Krankenhausgesellschaft und Verdi für die PPR 2.0. Gemeinsam hatten sie das Instrument entwickelt, in 44 Krankenhäusern getestet und Anfang 2020 dem Bundesgesundheitsministerium vorgestellt. Das Instrument soll Personaluntergrenzen und Pflegequotienten künftig überflüssig machen.
FÜR ABONENNTEN: DAS STECKT HINTER DER PPR 2.0
Im Gegensatz zu den Pflegepersonaluntergrenzen sei die PPR 2.0 mithilfe pflegerischer Expertise und pflegewissenschaftlicher Begleitung erarbeitet worden, betonte der DPR in seiner Stellungnahme. Die PPR 2.0 sei nicht nur geeignet, die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals und somit die Patientenversorgung deutlich zu verbessern, sondern bilde die Voraussetzung, um die dringend benötigten flankierenden Maßnahmen für einen Personalaufbau in der Pflege – u. a. Schaffung von Ausbildungsplätzen und Initiativen für die (Rück)Gewinnung von Personal – in Angriff nehmen zu können.
PPR 2.0 praktikabler als Pflegepersonaluntergrenzen
Die Einzelsachverständige Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands, und der Deutsche Städtetag sprachen sich ebenfalls für den Antrag der Linken aus. Laut Rümmelin ist die PPR 2.0 weitaus praktikabler als die aktuellen Pflegepersonaluntergrenzen, auch wenn sie nicht als abschließendes Instrument angesehen werden dürfe.
Unabhängige Evaluation nötig
Auch das Aktionsbündnis Patientensicherheit sah noch Nachbesserungsbedarf. Zwar bedeute die PPR 2.0 eine Verbesserung der aktuellen Situation in der Pflege. Dennoch sei eine unabhängige pflegewissenschaftliche sowie gesundheitsökonomische Begleitforschung und Evaluation nötig, um das Instrument kritisch zu überprüfen und inhaltlich weiterzuentwickeln.
Der GKV-Spitzenverband und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) vertraten kritischere Standpunkte.
Bedarf, aber nicht Verfügbarkeit an Pflegefachpersonen berücksichtigt
Die PPR 2.0 definiere kein pflegerisches Mindestversorgungsniveau und könne deshalb die eigenständige Bedeutung für den Patienten- und Mitarbeiterschutz nicht ersetzen, wie sie von der Pflegepersonaluntergrenzenregelung erfüllt werde, so der GKV-Spitzenverband.
Die PPR 2.0 definiere eine Soll-Vorgabe an erforderlichem Pflegepersonal, die anhand des eingestuften Pflegebedarfs ermittelt worden sei. Sie adressiere also eine bedarfsgerechte Personalbesetzung, die dementsprechend höher sei, als eine Minimalvorgabe. Im Fall knappen Pflegepersonals sei jedoch diese Minimalvorgabe als eine nicht zu unterschreitende "rote Linie" erforderlich, um zu jedem Zeitpunkt eine entsprechende Personalbesetzung sicherzustellen.
Der BDPK sah eine Schwachstelle des Personalbemessungsinstruments darin, "dass genau wie bei den Pflegepersonaluntergrenzen auf Bundesebene Vorgaben entwickelt werden müssen, die den realen Entwicklungen in den Krankenhäusern nicht gerecht werden können". Das Personalbemessungssystem berücksichtige den Bedarf, nicht aber die Verfügbarkeit von möglichen Pflegefachpersonen.