Das Vorhaben von Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (CSU), eine Gehaltsverdopplung v. a. für Intensivpflegefachpersonen anzugehen, hat einen Dämpfer erhalten. Im Bundesrat hat der Vorschlag aus dem Freistaat, ohne Ausschussberatungen über die Initiative abzustimmen, am Freitag keine Mehrheit gefunden. Somit sind jetzt zunächst die Fachausschüsse an der Reihe, im neuen Jahr über die Vorlage zu beraten. Danach kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung – dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.
Höhere Nettolöhne und Lohnsteuerbefreiung gefordert
Holetschek setzt sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, das Nettoeinkommen für Pflegepersonal v. a. auf Intensivstationen für die nächsten 12 Monate zu verdoppeln.
Die Erhöhung des Nettoeinkommens von Intensivpflegefachpersonen und Pflegenden mit vergleichbaren Belastungen im klinischen Bereich für das Jahr 2022 wäre "ein deutliches und überfälliges Zeichen der Wertschätzung für den großen Einsatz des Pflegepersonals", argumentierte der Politiker.
Pflegepersonal in der Langzeitpflege nicht vergessen
Die Bundesregierung solle zudem prüfen, ob eine zeitlich befristete Lohnsteuerbefreiung sowie eine wesentliche Erweiterung der angekündigten Pflegeprämie des Bundes möglich sind.
Auch die Langzeitpflege habe während der Corona-Pandemie große Herausforderungen zu meistern gehabt. Perspektivisch müssten deshalb auch in der Langzeitpflege sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich Steuerbefreiungen zumindest von Zuschlägen und anderen Gehaltsbestandteilen realisiert werden.