Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) treibt die Einführung eines eigenständigen pflegerischen Berufsbildes der Advanced Practice Nurse (APN) voran. Nach Angaben von Heike Hoffer, Referatsleiterin für Fachkräftesicherung im BMG, soll ein entsprechendes APN-Gesetz auf dem geplanten Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) aufbauen und die Grundlage für neue heilkundliche Kompetenzen von Pflegefachpersonen mit Masterabschluss schaffen.
Auf einer Fachveranstaltung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) am Dienstag machte Hoffer deutlich, dass die Einführung der APN politisch gewollt sei. Die Bundesregierung habe sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich dazu bekannt. Die Verzögerungen der vergangenen Legislaturperiode seien vor allem auf das vorzeitige Ende der damaligen Regierungskoalition zurückzuführen. "Das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Einführung einer Advanced Practice Nurse haben wir im Koalitionsvertrag, und ich bin sicher, dass das kommen wird", sagte Hoffer.
Nach den derzeitigen Planungen soll das Gesetz im zweiten Halbjahr 2026 vorgelegt werden. Gelinge dies wie vorgesehen, könnten die ersten Pflegefachpersonen nach den neuen gesetzlichen Vorgaben ab 2031 als APN qualifiziert sein.
BEEP als Fundament
Das APN-Gesetz soll unmittelbar auf dem BEEP aufbauen, das derzeit die Erweiterung pflegerischer Kompetenzen für beruflich und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen regelt. Kern des BEEP ist die Möglichkeit, heilkundliche Tätigkeiten künftig eigenverantwortlich auszuüben, sofern die entsprechende Qualifikation vorliegt. Gleichzeitig sollen sozialrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, damit bestimmte Leistungen künftig auch von Pflegefachpersonen erbracht und abgerechnet werden können.
Das APN-Gesetz gehe nun einen Schritt weiter, erklärte Hoffer. Ziel sei es, Pflegefachpersonen mit Masterabschluss zusätzliche heilkundliche Befugnisse, Verordnungsrechte und eigenständige Abrechnungsmöglichkeiten in der Regelversorgung zu eröffnen.
Dabei müssten stets sowohl das Berufsrecht als auch das Leistungsrecht angepasst werden. Einerseits seien die Kompetenzen und Befugnisse der APN festzulegen. Andererseits müssten im Sozialgesetzbuch Ausnahmen vom bisherigen Arztvorbehalt geschaffen werden. Zugleich solle klargestellt werden, dass bei eigenverantwortlich erbrachten Leistungen die Haftung nicht mehr beim Arzt, sondern bei der jeweils handelnden Pflegefachperson liegt.
Eigenverantwortliche Versorgung statt Delegation
Besonderes Gewicht legt das Ministerium auf die Abgrenzung zwischen Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen. APNs sollen ausdrücklich eigenverantwortlich tätig werden.
Die APN-Rolle soll nach den Vorstellungen des Ministeriums unter anderem die eigenständige und fallabschließende Versorgung von Menschen mit bestimmten Erkrankungen ermöglichen. Dafür seien neben pflegerischen Kompetenzen auch Fähigkeiten in körperlicher Untersuchung, Fallsteuerung, wissenschaftlichem Arbeiten und Clinical Leadership erforderlich.
Vorgesehen ist ein bundesgesetzlich geregelter Masterstudiengang mit bundeseinheitlichen Mindeststandards. Das Berufsprofil soll deutschlandweit klar definiert werden. Nach Hoffers Angaben wird derzeit über das Verhältnis von Generalistik und Spezialisierung diskutiert. Einerseits soll ein einheitliches Berufsbild entstehen, andererseits sollen Hochschulen ausreichend Spielraum für unterschiedliche Schwerpunkte behalten.
Zugangsvoraussetzung wird in jedem Fall eine abgeschlossene Pflegeausbildung oder ein pflegebezogenes Erststudium sein. "Das ist ein pflegerischer Beruf", stellte Hoffer klar. Ein Quereinstieg ohne pflegerische Grundqualifikation sei nicht vorgesehen.
Antwort auf demografische Herausforderungen
Mit dem APN-Gesetz verfolgt das BMG mehrere Ziele. APNs sollen insbesondere die Versorgung von chronisch kranken und pflegebedürftigen Menschen stärken, Prävention und Gesundheitsförderung ausbauen sowie die medizinische Versorgung in strukturschwachen Regionen unterstützen.
Zugleich sieht das Ministerium darin einen Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels. Trotz steigender Ausbildungszahlen werde die Zahl der Pflegekräfte nach Einschätzung Hoffers langfristig nicht im gleichen Maße wachsen wie der demografisch bedingte Versorgungsbedarf. Deshalb müsse das Gesundheitssystem vorhandene personelle Ressourcen besser nutzen.
APNs könnten dazu beitragen, unnötige Arztkontakte, Krankenhauseinweisungen und Folgebehandlungen zu vermeiden und zugleich die Versorgungsqualität zu verbessern. Auch eine gewisse Entlastung der Ärzteschaft sei dabei ein realistischer Nebeneffekt.
Einbindung in die Primärversorgung noch offen
Eng verknüpft ist das APN-Gesetz mit den Reformplänen für die Primärversorgung. Dort soll künftig stärker auf multiprofessionelle Teams gesetzt werden. Wie APNs konkret in diese Strukturen eingebunden werden, wird derzeit noch zwischen den Fachabteilungen des Ministeriums abgestimmt.
Nach Hoffers Angaben geht es dabei unter anderem um Fragen der Vergütung, der Wirtschaftlichkeitsprüfung, der Verordnungsbefugnisse sowie der organisatorischen Einbindung in die ambulante Versorgung. Diese Regelungen seien komplex und benötigten entsprechende Vorarbeiten.
Noch nicht abschließend geklärt ist aus Sicht des Ministeriums zudem das Verhältnis zwischen APN und Community Health Nursing (CHN). Zwar könnten APNs entsprechende Rollen übernehmen, allerdings sei offen, ob jede Community Health Nurse zwingend einen Masterabschluss benötige oder ob es sich teilweise auch um ein eigenständiges Rollenprofil handeln könne.
Trotz offener Detailfragen zeigte sich Hoffer optimistisch. Internationale Erfahrungen aus Ländern wie den USA oder den Niederlanden zeigten, dass sich APN-Modelle nach anfänglichen Diskussionen erfolgreich etablieren ließen. "Wir müssen anfangen", sagte die Referatsleiterin. Der Bedarf sei vorhanden, und die Akzeptanz für die neue Berufsrolle steige kontinuierlich.