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Regensburg

Mordanklage gegen Pflegefachperson erhoben

Schwere Vorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft gegen eine Regensburger Krankenschwester: Sie soll Patienten ruhiggestellt haben, um sie bestehlen. Eine Frau starb.

Eine 36 Jahre alte Pflegefachperson steht im Verdacht, sechs Patienten in einer Regensburger Klinik mit Medikamenten bewusstlos gemacht und dann bestohlen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft war eine Patientin nach der mutmaßlichen Medikamentengabe gestorben. Die Behörde hat Anklage gegen die Pflegefachperson erhoben. Der Vorwurf laute Mord und Mordversuch sowie Raub und gefährliche Körperverletzung. Die Ermittlungen seien durch eine Anzeige der Klinikleitung ins Rollen gekommen. Die Frau weist die Vorwürfe den Angaben nach zurück.

Eine 77 Jahre alte Patientin hatte berichtet, dass sie am Abend des 20. Februar in eine tiefe Bewusstlosigkeit gefallen sei, nachdem die Pflegefachperson bei ihr den Medikamentenzugang gespült habe. Sie sei erst am nächsten Morgen aufgewacht und habe bemerkt, dass ihr mehrere Ringe im Gesamtwert von rund 500 Euro fehlten. In einer Blutprobe der Frau sei das Beruhigungsmittel Midazolam nachgewiesen worden.

Patientin erleidet Atemstillstand

Die Staatsanwaltschaft legt der 36-Jährigen fünf weitere Taten zur Last. Bei sämtlichen sollen Patienten im Alter zwischen 59 und 87 Jahren bewusstlos geworden sein, während die Pflegefachperson Dienst hatte oder unmittelbar, nachdem sie Infusionsflaschen gewechselt hatte. Drei Patienten hätten nach dem Aufwachen das Fehlen von Wertgegenständen festgestellt.

Eine 65 Jahre alte Frau habe einen Atemstillstand erlitten, nachdem ihr mutmaßlich die Angeschuldigte Midazolam verabreicht hatte. Die 65-Jährige starb drei Tage nach der Reanimation.

Die Anklagebehörde geht bei den Taten von den Mordmerkmalen Heimtücke und Habgier aus. Die Frau habe, als ihr der Haftbefehl eröffnet wurde, die Vorwürfe abgestritten. Es gelte die Unschuldsvermutung, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das Landgericht Regensburg muss entscheiden, ob es die Anklage zulässt und es zu einem Prozess kommt.

Quelle: dpa

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