Aufgrund erheblicher Mängel wurde 2015 das Bonner Seniorenheim Haus Dottendorf geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat am Montag die Schließung bestätigt und die Berufung der Heimbetreiberin zurückgewiesen.
Die Stadt Bonn hatte das Pflegeheim im Januar 2015 schließen lassen, weil es strukturelle Mängel im Personaleinsatz und in der Pflege gab. Die knapp hundert Bewohner mussten innerhalb von zwei Tagen in anderen Einrichtungen unterkommen. Bereits im Oktober 2016 wies das Verwaltungsgericht Köln eine Klage der Betreiber ab und bestätigte die Schließung als rechtmäßig.
Das Oberverwaltungsgericht erklärte jetzt, die Kölner Richter hätten in ihrem Urteil offenlassen dürfen, ob die Stadt Bonn früher oder wirkungsvoller mildere Maßnahmen als eine Schließung zur Mängelbeseitigung hätte anordnen können. Der Heimbetreiber habe nicht hinreichend dargelegt, dass die schwerwiegenden Mängel in der Einrichtung zum Zeitpunkt der Schließung auch durch andere Maßnahmen hätten beseitigt werden können. Die Heimaufsicht habe keine andere Wahl gehabt, als die Einrichtung zum Schutz der Bewohner zu schließen, so das Oberverwaltungsgericht.