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Personalvorgaben: Bundesrat für Untergrenzen in allen Klinikbereichen

Nach den Vorstellungen der Bundesländer sollen künftig Mindestbesetzungen in der Pflege für alle Stationen und Notaufnahmen gelten. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Damit wollen die Länder darauf drängen, dass nicht nur für pflegesensitive Bereiche Untergrenzen eingeführt werden. Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag zunächst nur für diese Bereiche Vorgaben beschlossen. Auf diese Weise drohe jedoch, dass Personal aus "nicht vom Personalschlüssel erfassten Bereichen" abgezogen werde, heißt es in der Begründung zum Bundesratsbeschluss.

Die Vorgaben sollen nach den Vorstellungen des Bundesrats rund um die Uhr gelten und so gestaltet sein, dass eine "bedarfsgerechte Versorgung und Pflege" der Patienten sichergestellt ist. Hierfür solle eine Pflegekraft-Patienten-Verhältniszahl verwendet werden. Zudem solle bei der Berechnung der Vorgaben ausschließlich Fachpersonal mitgezählt werden, heißt es in dem Beschluss, der vom Land Berlin eingebracht worden war. Auch für die Hebammenbetreuung im Kreißsaal und auf Wöchnerinnenstationen solle es künftig "angemessene Personalschlüsselzahlen" geben. Damit die zusätzlichen Personalkosten die Krankenhäuser nicht über Gebühr belasten, soll nach Ansicht des Bundesrates die Gesetzliche Krankenversicherung die Finanzierung übernehmen.

Der Beschluss geht nun an die Bundesregierung. Wann sie sich damit befassen wird, ist noch unklar. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD jedoch bereits angekündigt, dass für alle bettenführenden Abteilungen eines Hauses Personalvorgaben erarbeitet werden sollen.

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