Medikamentenstellen ist haftungsträchtig, zeitraubend und keineswegs eine klassisch pflegerische Aufgabe. Welche Qualifikationsvarianten sind beim Stellen und Ausgeben erlaubt?
Frage einer Pflegefachkraft:
Bei uns wird vom Nachtdienst die Medikation für die Tagdienste gestellt. Im Nachtdienst geht es allerdings sehr hektisch zu. Da kann man sich leicht auch einmal verstellen. Wir haben deshalb vorgeschlagen, dass die ausgebenden Kollegen die gestellten Medikamente kontrollieren sollen. Wer haftet, wenn die Medikamente falsch gestellt wurden?
Antwort
Es haftet der, der stellt. Der, der ausgibt, muss nur kontrollieren, wenn der, der stellt minderqualifiziert ist oder wenn eine entsprechende Arbeitgeberanweisung vorliegt.
Sicherlich ist die Aussage, Medikamente stellen kann jeder, der zwei Augen und zwei Hände hat, falsch. Die bekannten grauen Zellen sollten wohl auch noch da sein. Allerdings ist es praxisfern, anzunehmen, dass das Medikamentenstellen nur dreijährig examinierte Alten- und Krankenpflegekräfte dürften. Natürlich müssen bei der anzulernenden Hilfskraft gewisse intellektuelle Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Psychologen, Sozialpädagogen und Heilerziehungspfleger werden dies eher erfüllen als ein Schulabsolvent, der vierwöchig angelernt wird. Abzustellen ist auf eine Regel, die im Medizinprodukterecht ausdrücklich festgehalten ist: Die Arbeit darf nur von Personen erbracht werden, „die aufgrund ihrer Ausbildung oder ihrer Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Gewähr für eine sachgerechte Handhabung bieten“. Damit wird nicht nur auf die formelle, sondern auch auf die materielle Qualifikation des Mitarbeiters abgestellt.
Mein Rat / Rechtstipp
Wenn möglich sollte das Richten und Ausgeben nur dreijährig examinierten Kräften überlassen werden. Dort, wo das einfach organisatorisch oder aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht geht, sollte wenigstens das Richten in der Hand der dreijährig examinierten Kraft bleiben, während das Ausgeben auch einer Hilfskraft übertragen werden kann. Alle Akteure müssen aber sach- und fachgerecht arbeiten.
Literatur
Böhme, Hans: Pflege- & Krankenhausrecht, 2/2002, Seite 54 ff.
Lutterbeck, Christian: Pflege- & Krankenhausrecht, 2/2000, Seite 37 f.
Sträßner, Heinz: Pflege- & Krankenhausrecht, 4/2002, Seite 95–104