• Medikamente
Rechtstipp

Welche Qualifikationsvarianten sind beim Stellen und Ausgeben von Medikamenten erlaubt?

Medikamentenstellen ist haftungsträchtig, zeitraubend und keineswegs eine klassisch pflegerische Aufgabe. Welche Qualifikationsvarianten sind beim Stellen und Ausgeben erlaubt?

Frage einer Pflegedienstleitung:

Welche Qualifikationsvarianten sind beim Stellen und Ausgeben erlaubt?

Antwort

Eigentlich fast alle denkbaren. Die Ausnahme bildet natürlich das Stellen durch Hilfskräfte und das Ausgeben durch Hilfskräfte. Das dürfte nur dann erlaubt sein, wenn eine engmaschige Überwachung durch eine dreijährig examinierte Pflegefachkraft erfolgt, was unrealistisch erscheint.Einzelheiten

Beim Aufteilen von Stellen und Ausgeben von Medikamenten gibt es drei ernsthafte Varianten:

  • Der, der richtet, ist hoch qualifiziert, dann kann der, der ausgibt, minderqualifiziert sein, wenn er von dem Hochqualifizierten oder einem anderen Hochqualifizierten überwacht wird.
  • Der, der richtet, ist minderqualifiziert, sodass der, der ausgibt, hoch qualifiziert sein muss und besondere Kontrollmaßnahmen durchzuführen hat.
  • Der, der richtet, ist hoch qualifiziert, und der, der ausgibt, ist auch hoch qualifiziert, wobei der, der ausgibt, verpflichtet wird, besondere Kontrollmaßnahmen zu treffen.

Mein Rat / Rechtstipp

Wenn möglich sollte das Richten und Ausgeben nur dreijährig examinierten Kräften überlassen werden. Dort, wo das einfach organisatorisch oder aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht geht, sollte wenigstens das Richten in der Hand der dreijährig examinierten Kraft bleiben, während das Ausgeben auch einer Hilfskraft übertragen werden kann.

Literatur

Böhme, Hans: Pflege- & Krankenhausrecht, 2/2002, Seite 54 ff.
Lutterbeck, Christian: Pflege- & Krankenhausrecht, 2/2000, Seite 37 f.Sträßner,
Heinz: Pflege- & Krankenhausrecht, 4/2002, Seite 95–104

Autor

Kostenloser Newsletter

  • 2x Wöchentlich News erhalten
  • garantiert kostenlos, informativ und kompakt
* Ich stimme den Bedingungen für den Newsletterversand zu. 

Bedingungen für Newsletterversand:

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Anmelden“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig pflegerelevante News aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info@bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen.