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DBfK: Verstöße gegen Mindestpersonal sanktionieren

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat sich dafür ausgesprochen, dass Verstöße gegen Pflegepersonaluntergrenzen „zeitnah und empfindlich“ sanktioniert werden sollten. Ein „Durchmogeln“ der Krankenhäuser sei inakzeptabel und dürfe nicht hingenommen werden. Der Einstieg in verbindliche Mindestpersonalvorgaben in der Pflege sei unumkehrbar, „auch wenn viele Kritiker das nicht wahrhaben“ wollten, teilte der DBfK am Donnerstag in Berlin mit. Allerdings seien die Übergangsregelungen „kurz zu halten und straff umzusetzen“. Sonst bestünde erneut die Gefahr, dass Kliniken ihre Verpflichtungen aussitzen würden in der Erwartung, sie im Ernstfall doch noch umgehen zu können. Auch müsse sichergestellt werden, dass es nicht zu einem „Ausbluten“ anderer Bereiche komme, wenn die Vorgaben in definierten Abteilungen umgesetzt würden. Grundsätzlich seien Untergrenzen das „absolute Minimum“ und dürften nicht zur Norm werden. „Wer eine gute Pflege will, muss in der Pflegepersonalbemessung oberhalb der Untergrenzen agieren“, betonte der DBfK. 
Mit seinen Forderungen reagiert der Berufsverband auf die in dieser Woche erfolgte Expertenanhörung im Bundestag zu Personaluntergrenzen in der Pflege. (MIL)

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