Geschafft: In den Koalitionsfraktionen herrscht Einigkeit über eine Reform der Pflegeausbildung. Auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), zuständig für die Altenpflege, trägt den Kompromiss nun mit, den der SPD-Vizefraktionsvorsitzende Karl Lauterbach vergangene Woche mit der CDU/CSU-Fraktion ausgehandelt hatte. Schwesigs Sprecher sagte am Freitagmittag auf der Bundespressekonferenz auf Anfrage von BibliomedPflege: „Wir freuen uns sehr, dass es diese Vereinbarung jetzt gibt. Wir sind überzeugt, dass dies ein richtiger Schritt ist, dem Fachkräftemangel in der Altenpflege zu begegnen.“
Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass die bisherige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege abgeschafft und von einer generalistischen Ausbildung mit Inhalten auch aus der Gesundheits- und Kinderkranken- sowie Altenpflege abgelöst wird. Alten- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden reformiert: Nach einer zweijährigen generalistischen Ausbildung können sich die Schüler entscheiden, ob sie sich im dritten Jahr auf einen Abschluss in der Alten- oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege vorbereiten wollen oder doch einen generalistische Abschluss anstreben. Nach zwei Jahren soll des Weiteren ein Abschluss als Pflegeassistenz erfolgen. Schwesig hatte bis zuletzt für eine generalistische Ausbildung für alle drei bisherigen Fachausbildungen gekämpft mit einem gemeinsamen Abschluss.
„Der großen Koalition im Deutschen Bundestag fehlte offensichtlich der Mut zu einer großen Reform der Pflegeausbildung. Der nun gefundene Kompromiss zwischen den Fraktionen von CDU/CDU und SPD bedeutet aber immerhin den ersten Schritt auf dem Weg zu einer generalistischen Pflegeausbildung“, kommentierte der Präsident der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer, Markus Mai, die Kompromisslösung.
Der Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), Andreas Westerfellhaus, „bedauerte“ in einer Stellungnahme „das Scheitern der großen Reform der Pflegeausbildung“. Der DPR hätte sich eine generalistische Ausbildung über alle drei Fachausbildungen hinweg gewünscht mit einem gemeinsamen Abschluss. Westerfellhaus sagte aber auch: „Den zwischen den Koalitionsfraktionen jetzt gefundenen Kompromiss zum Pflegeberufereformgesetz sieht der DPR als ersten Schritt einer Reform an, auch wenn die drei Berufsabschlüsse erhalten bleiben.“ Für die Krankenpflege sei die Reform nun ein größerer, für die Alten- und Kinderkrankenpflege aber nur ein kleiner Schritt, um die Pflegeberufe zukunftssicherer zu machen und damit die Patientensicherheit zu gewährleisten.
„Der Deutsche Pflegerat trägt den Kompromiss zum Pflegeberufereformgesetz konstruktiv mit“, stellte Westerfellhaus klar. Nicht verhandelbar sei jedoch zum einen, dass gesetzlich anerkannt werde, dass die professionell Pflegenden einen ureigensten Bereich hätten, der als sogenannte vorbehaltene Aufgaben definiert werde. „Das umfasst die Erhebung des Pflegebedarfs, die Planung der pflegerischen Versorgung sowie die Überprüfung der Pflegequalität.“ Für fachlich, berufspädagogisch und verfassungsrechtlich fragwürdig halte der DPR die geplante Regelung zur Pflegeassistenz.
Die hochschulische Ausbildung als zweiter Zugang zum Beruf und die Definition vorbehaltener Aufgaben seien wichtige Meilensteine, lobte der Pflegepräsident und erwartet „eine enorme Attraktivitätssteigerung dieses Berufsbildes“. Der Kompromiss der Koalitionsfraktionen zum Pflegeberufereformgesetz lasse jedoch noch zahlreiche Detailfragen offen. (BAL)
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