Bibliomed Pflege - Das Portal für die Pflege
Die Bundesregierung will die Pflege im Krankenhaus mit einer besseren Personalausstattung entlasten. Dazu beschloss das Kabinett, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) etwa für Intensivstationen oder den Nachtdienst Personaluntergrenzen festlegen müssen, wie Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwochnachmittag in der Bundespressekonferenz mitteilte. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) könnten Krankenhäuser auch mehr Geld von den Krankenkassen erhalten, wenn die Einführung der Personaluntergrenzen zu Mehrkosten führten, die nicht anderweitig finanziert würden.
Krankenhäuser, die die Vorgaben nicht einhalten, sollen künftig finanziell bestraft werden. Einigen sich die Vertragspartner in der Selbstverwaltung nicht bis zum 30. Juni 2018 auf Personalregeln in bestimmten Bereichen kann das BMG die Untergrenzen per Rechtsverordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2019 festsetzen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte, eine gute Pflege und Versorgung im Krankenhaus könne nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen. „Die heute auf den Weg gebrachte Regelung ist eine weitere wichtige Weichenstellung, um die Pflege am Krankenbett nachhaltig zu stärken.“ Mit verpflichtenden Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies besonders notwendig sei, stärke die Regierung die Patientensicherheit und verbessere zudem die Arbeitsbedingungen der Pflegenden im Krankenhaus.
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