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Gesetz gegen Abrechnungsbetrug unwirksam

Das 2016 in Kraft getretene Gesetz gegen Abrechnungsbetrug von Pflegediensten verfehlt offenbar sein Ziel. Die neuen Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung hätten nicht dazu beigetragen, Betreiber zu enttarnen, die Pflege- und Sozialkassen in betrügerischer Absicht schädigten. Das ergaben jetzt Recherchen von Bayerischem Rundfunk und Welt.  

Zwar hätten die seit Oktober 2016 erfolgten Kontrollen bei etwa jedem dritten Pflegedienst Unregelmäßigkeiten ergeben. Doch Betriebe, die mithilfe von Schein-Pflegebedürftigen nur Pflege vortäuschten, erreiche man damit gerade nicht – weil sie ohnehin mit doppelter Buchführung arbeiteten, zitiert das Rechercheteam Polizeiermittler und Korruptionsbekämpfer übereinstimmend.

Organisierte Banden betrügen auf diese Weise die Pflegekassen jährlich um bis zu eine Milliarde Euro. 

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