Die Diskussion über Nursing Related Groups (NRGs) reicht bis in die 2010er-Jahre zurück. Hintergrund war die Frage, wie sich Pflegeleistungen im Krankenhaus im DRG-System besser abbilden und finanzieren lassen. Nach der Abschaffung der Pflegepersonalregelung (PPR) 1997 und der Einführung der DRGs 2003 wurden über Jahre Pflegestellen abgebaut, während Fallzahlen, Versorgungsaufwand und Arbeitsbelastung stiegen.
Vor diesem Hintergrund entwickelte eine Arbeitsgruppe um Pflegewissenschaftlerin Pia Wieteck 2015 das Konzept der Nursing Related Groups. NRGs sollten Pflegeaufwand anhand von Pflegediagnosen und Pflegeinterventionen erfassen und vergütungsrelevant machen. Ziel war es, den tatsächlichen Pflegebedarf von Patientinnen und Patienten stärker in die Krankenhausfinanzierung einzubeziehen.
Parallel wurden andere Wege diskutiert. Vertreter des Deutschen Pflegerats lehnten die Einführung von NRGs ab und plädierten für eine Weiterentwicklung des bestehenden DRG-Systems und die stärkere Berücksichtigung von Pflegebedarfsfaktoren innerhalb der Fallpauschalen.
Mit Pflegebudget und PPR 2.0 schien die Politik zuletzt diesen Weg einzuschlagen. Aktuelle Reformentscheidungen zur Abschaffung der PPR 2.0, Begrenzung des Pflegebudgets und stärkeren Reintegration der Pflegepersonalkosten in das DRG-System greifen jedoch zentrale Fragen der damaligen NRG-Debatte erneut auf.
Herr Böing, die Politik diskutiert ein bundeseinheitliches Klassifikationssystem für Pflegeleistungen und Pflegediagnosen. Perspektivisch soll daran auch die Vergütung im Krankenhaus geknüpft werden. Ist die Einführung von Nursing Related Groups (NRGs) zu erwarten?
Das hängt davon ab, was man unter NRGs versteht. Ein echtes NRG-System, wie es von der Fachgesellschaft Profession Pflege vorgeschlagen wird, müsste aufwendig entwickelt werden und würde erhebliche finanzielle Mittel erfordern. Für eine solche Investition sehe ich derzeit keine politische Bereitschaft. Deshalb halte ich die Einführung eines echten NRG-Systems für unwahrscheinlich. Denkbar ist allerdings, bestehende Daten aus dem Pflegelastkatalog für Vergütungszwecke zu nutzen und dies als NRG-System zu bezeichnen. Das ließe sich vergleichsweise einfach umsetzen. Aus meiner Sicht wären das jedoch keine NRGs, sondern eher eine Mogelpackung.
Was wären aus Ihrer Sicht die zentralen Merkmale eines „echten“ NRG-Systems, die bei einer Nutzung des sogenannten Pflegelastkatalogs fehlen würden?
Ein echtes NRG-System würde darauf abzielen, den tatsächlichen Pflegebedarf zu finanzieren und entsprechende Kriterien wie Pflegediagnosen zu berücksichtigen. Der Pflegelastkatalog hingegen basiert auf medizinischen Abrechnungsdiagnosen und berücksichtigt nicht, welchen Pflegebedarf ein:e Patient:in hat. Der Pflegeanteil einer DRG bleibt beispielsweise gleich – unabhängig davon, ob ein:e Patient:in nach einer Operation weitgehend selbstständig ist oder einen hohen Unterstützungsbedarf hat. Zudem bildet der Pflegelastkatalog nur die tatsächlich erbrachten Leistungen ab und spiegelt damit auch langjährige personelle Engpässe wider. Aus Sicht des DBfK eignet er sich deshalb nicht als Grundlage für eine bedarfsgerechte Pflegefinanzierung.
Sofern der Gesetzgeber plant, die Pflegekosten erneut in das DRG-System zu integrieren und diesen Anteil zweckgebunden für den Pflegedienst zu verwenden – egal ob man dies bereits als NRGs bezeichnet oder nicht: Muss ein solcher Ansatz zwangsläufig schlecht sein?
Krankenhäusern entsprechend der Anzahl und der Schwere vom medizinischen Leistungsaufkommen für die Pflege mehr Mittel zur Verfügung zu stellen und diese zweckgebunden einzusetzen, ist für viele natürlich nachvollziehbar. Die grundlegende Kritik, den Pflegelastkatalog für die Vergütung zu nutzen, bleibt aber bestehen. Sinnvoller ist es in jedem Fall, das pflegerische Leistungsaufkommen zu erfassen. Pflegeverbände setzen sich daher seit Jahren für ein System ein, das den tatsächlichen Pflegebedarf erfasst und refinanziert, etwa über die PPR 2.0 und das Pflegebudget.
Welche politischen Entwicklungen sollten Pflegefachpersonen nun im Blick behalten?
Die aktuell wichtigste Veränderung ist, dass die PPR 2.0 wieder abgeschafft und damit ein Ende der bedarfsgerechten Personalbemessung eingeleitet wurde. Das Pflegebudget besteht zunächst weiter, seine langfristige Zukunft ist jedoch unklar. Die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit deuten darauf hin, dass das Pflegebudget perspektivisch wieder in das DRG-System integriert werden könnte. Entscheidend ist es jetzt offenzulegen, welche Auswirkungen die aktuellen Sparmaßnahmen auf die pflegerische Versorgung haben. Wenn Einrichtungen nachvollziehbar darstellen, welche Leistungen sie aufgrund finanzieller Vorgaben einschränken müssen, werden die Folgen gesundheitspolitischer Entscheidungen sichtbar.