Ab Juli gilt in der ambulanten Pflege ein neues Prüfverfahren. Der Fokus verschiebt sich: Qualität wird nicht länger vor allem über die Dokumentation bewertet, sondern stärker über eine fachlich begründete Einschätzung der tatsächlichen Versorgungs- und Betreuungssituation im Pflegehaushalt.
Mit den neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) nach § 114 ff. SGB XI vollzieht sich in der ambulanten Pflege ein Paradigmenwechsel. Die zentrale Veränderung liegt darin, dass Qualität künftig weniger…