• 26.05.2026
  • Pflegepolitik
Berufsständische Selbstverwaltung

"'Gute Kammern' brauchen Freiwilligkeit, Transparenz und echte Demokratie"

Pflegekammern bleiben umstritten: Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern, fordert mehr Transparenz, Freiwilligkeit und demokratische Strukturen in der beruflichen Selbstverwaltung.

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 6/2026

Seite 54

Der Bundesverband für freie Kammern spricht sich nicht gegen Kammern aus – wohl aber gegen Zwang. Geschäftsführer Kai Boeddinghaus erläutert, was für ihn eine „gute Kammer“ ausmacht und warum bestehende Organisationen diese Kriterien häufig verfehlen.

 

Herr Boeddinghaus, lehnen Sie die Verkammerung grundsätzlich ab – oder hängt ihr Nutzen vom jeweiligen Beruf ab?

Nein. Wir sind beim Bundesverband für freie Kammern überzeugte Anhänger beruflicher Selbstverwaltung, also auch von Kammern. Entscheidend ist aber, dass es gute Kammern sind. Der Kammerzwang passt aus unserer Sicht nicht zu funktionierender Selbstverwaltung. Ein Präsident der Schweizer Handelskammer hat es einmal so formuliert: „Die freiwillige Mitgliedschaft ist das Fundament unserer Glaubwürdigkeit.“ Dem schließen wir uns an.

Dieses Prinzip mag bei Handelskammern funktionieren, doch in den Heilberufen hat die Verkammerung mit Pflichtmitgliedschaft eine lange Tradition. Ärztinnen und Ärzte scheinen von diesem Modell zu profitieren.

Ich halte diese Einschätzung für verkürzt. Wer sich etwa die zahlreichen Berichte des Landesrechnungshofs Niedersachsen zur dortigen Ärztekammer anschaut, wird kaum von einem durchweg positiven Bild sprechen. Es hat Gründe, warum es kaum unabhängige Um­fragen zur Zufriedenheit der Mitglieder in berufsständischen Kammern gibt. Kritik existiert durchaus. Der Kammerzwang wird jedoch oft als unausweichlich hingenommen.

Unstrittig ist, dass es für Heilberufe Institutionen geben muss, die die Berufsausübung überwachen und im Interesse der Patientensicherheit eingreifen. Funktioniert das mit freiwilligen Organisationen?

Ja. Das ist eine bewährte Praxis im Sinne des Subsidiaritätsprinzips oder durch staatliche Beleihung. Sie müssen auch kein Mitglied beim TÜV oder bei der DEKRA sein, um dort Ihrer Verpflichtung zur Prüfung nachzukommen. Auch im Handwerk zeigen Innungen ohne Pflichtmitgliedschaft, dass es funktionieren kann. Wer sich engagieren möchte, bringt sich ein und gestaltet mit. Die so entwickelten Regeln gelten anschließend für alle.

Ärztinnen und Ärzte gelten als politisch durchsetzungsstark – auch wegen ihres hohen Organisationsgrads. Wie soll die Pflege vergleichbare Macht entfalten, wenn sie sich nur freiwillig organisiert?

Zunächst sollte man festhalten: Kammern sind nur sehr eingeschränkt wirksame Instrumente der Interessenvertretung, auch wenn sie sich gern so darstellen. Zudem sind tatsäch­liche Einflussmöglichkeiten gesetzlich geregelt; sie hängen nicht allein von Mitgliederzahlen ab. Schließlich lohnt ein Blick nach Rheinland-Pfalz: Dort besteht die Pflegekammer seit rund zehn Jahren – viele Pflegekräfte sehen dennoch kaum spürbare Erfolge in der Interessenvertretung.

Dennoch: Eine verpflichtende Mitgliedschaft in Kammern ermöglicht ein hohes Aktivierungspotenzial und damit eine stärkere Stimme der Pflege im verkam­merten Gesundheitswesen. Wie bewerten Sie dieses Argument?

Ich halte es für theoretisch und durch die Praxis widerlegt. Ich blicke auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in Kammerversammlungen zurück und habe viele Mitglieder dabei begleitet, demokratische Beteiligung einzufordern. Über alle Kammerarten hinweg zeigt sich: Entscheidungsprozesse werden häufig von kleinen, elitären Zirkeln dominiert. Partizipation bleibt oft symbolisch. Ein Beispiel ist die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, wo etwa eine Berufsordnung ohne substanzielle Be­teiligung der Mitglieder erarbeitet wurde.

Bundesverband für freie Kammern

Der Bundesverband für freie Kammern e. V. (BffK, eigene Schreibweise bffk) ist eine bundesweit aktive Interessenvertretung von Mitgliedern der Industrie und Handelskammern, Handwerks­kammern und weiterer Kammern. Pflegekammern bilden seit einigen Jahren einen besonderen Schwerpunkt. Der Verband setzt sich für eine grundlegende Reform des Kammerwesens ein und unterstützt Kammermitglieder, die eine stärkere Demokratisierung und Freiwilligkeit der Kammerzugehörigkeit fordern. 2024 zählte der BffK 969 Mitglieder.

Der Verband ging aus einer 1995 gegründeten Interessengemeinschaft hervor, die sich 1996 als „IHK-Verweigerer e. V.“ konstituierte und 2009 in Bundesverband für freie Kammern umbenannt wurde. Inhaltlich konzentriert sich der BffK auf wenige Kernforderungen: das Ende der Pflichtmitgliedschaft, eine Beschränkung der Kammern auf hoheitliche Auf­gaben, demokratische Wahlen, eine Straffung der Kammerstrukturen sowie geringere Beiträge. Diese Positionen vertritt der Verband durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, juristische Auseinandersetzungen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, eigene Publi­kationen wie den jährlichen Kammerbericht sowie politische Initiativen, darunter Gesetzentwürfe, Petitionen und eine Beschwerde auf EU-Ebene.

Geht es bei Kammern nicht auch um Machtverhältnisse? Kann Pflege ohne mitgliederstarke Kammern ausreichend Einfluss gewinnen?

Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass dies ohne Weiteres möglich ist: Der Deutsche Pflegerat ist mittlerweile als „maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene“ anerkannt und übernimmt eine zentrale Rolle für die Berufsgruppe – ohne Pflichtmitgliedschaft. Das gilt ebenso für die Vereinigung der Pflegenden in Bayern. Ihre Arbeit wird nicht dadurch entwertet, dass sie auf Freiwilligkeit beruht. Mich stimmt es zuversichtlich, dass die Pflege­berufsverbände ihre Blockadehaltung mittlerweile aufgegeben haben und die Verdienste der Vereinigung der Pflegenden in Bayern an­erkennen. Auch in Sachsen-Anhalt denkt man inzwischen um.

Der Deutsche Pflegerat selbst bezeichnet seine Rolle als maßgebliche Organisation als Übergangslösung und wirbt weiterhin für Pflegekammern in den Bundesländern. Das ist auch nachvollziehbar, denn der Rat ist von einer Förderung durch das Bundes­gesundheitsministerium abhängig. Ohne diese finanzielle Unterstützung droht der Rückfall ins Ehrenamt. Insofern ist der Wunsch ausreichend vieler Landespflegekammern, die sich in einer Bundespflegekammer zusammenschließen, nicht nur nachvollziehbar, sondern auch erstrebenswert.

Am Ende sind alle Organisationen in unterschiedlichem Maße vom politischen Rahmen abhängig. Pflegekammern sind hiervon nicht ausgenommen – ihre Gründung und Abschaffung in einzelnen Bundesländern zeigt das deutlich. Die Idee einer starken Bundespflegekammer ist realitätsfern; angesichts der Entwicklungen in den anderen Bundesländern und insbesondere durch die Abschaffung der Pflegekammern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat sie sich von selbst erledigt.

Sie sagten, dass man auch in Sachsen- Anhalt inzwischen umdenke. Auf was spielen Sie an?

In Sachsen-Anhalt zeigen sich selbst Befürworter:innen von Pflegekammern offen für ein bayerisches Modell. In einer Anhörung im Landtag wurde deutlich, dass die Spaltung der Pflege durch Pflichtkammern kritisch gesehen und als mögliche Schwächung der Berufs­vertretung wahrgenommen wird.

Was zeichnet aus Ihrer Sicht neben der Freiwilligkeit eine „gute Kammer“ aus?

Transparenz, gelebte Binnendemokratie, echte Partizipation und ein konstruktiver Umgang mit unterschiedlichen Positionen. Dazu kommen ein verantwortungsvoller Umgang mit Beitragsmitteln und angemessene Strukturen. Gute Kammern brauchen keine repräsentativen Bauten oder überzogene Vergütungen.

Wie schneiden die bestehenden Kammern bei diesen Kriterien ab?

In zentralen Punkten wie Trans­parenz, Beteiligung und Kommunikation erweisen die Pflegekammern der Idee guter Kammern einen Bärendienst. Manche Defizite sind sicherlich der kurzen Existenz geschuldet, andere jedoch struktureller Natur.

Wir sprachen über das bayerische Modell. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern unterliegt laut Gesetz der Fachaufsicht des Ministeriums. Deshalb wird sie oft nicht als „echte“ Selbstverwaltung gesehen. Ist die Vereinigung dennoch die bessere Alternative?

Zumindest stelle ich fest, dass es in Bayern keine vergleichbare Spaltung der Pflege gibt. Die fachliche Arbeit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern müssen Pflegeexpert:innen bewerten, aber Rückmeldungen zu ihrer Arbeit sind überwiegend positiv, insbesondere mit Blick auf Kommunikation und Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten. Gleichzeitig sehe auch ich auch dort noch Luft nach oben, etwa bei der finanziellen Transparenz.

Sie haben die Verantwortlichen der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz wiederholt als „Gangster“ bezeichnet. Woran machen Sie diesen schweren Vorwurf fest?

Dauerhaft rechtswidrige Wirtschaftsplanung ist zunächst einmal Inkompetenz. Wer jedoch in Kenntnis dieser Rechtswidrigkeit vorsätzlich und strategisch weiterhin Beiträge erhebt, handelt nach meinem Rechtsverständnis betrügerisch. Das gilt umso mehr, wenn diese Praxis gegenüber unwissenden Mitgliedern angewandt wird – teils sogar im Wege der Vollstreckung –, während bei informierten Mitgliedern Forderungen erlassen werden. Gegenüber dem Verwaltungsgericht Koblenz behauptet die Pflegekammer zudem, man habe 2025 nicht beabsichtigt, von neu registrierten Mitgliedern rückwirkend Beiträge für frühere Jahre zu erheben. Tatsächlich hat die Pflegekammer genau dies getan. Was ist das, wenn nicht unredlich? Ehrlich ist es jedenfalls ganz sicher nicht.

Oft heißt es, Pflegekammern seien notwendig, um Berufsrecht zu entwickeln. Teilen Sie diese Auffassung?

Nein. Berufsrecht kann der Gesetzgeber selbst schaffen oder delegieren. Wird dies in Selbstverwaltung gemacht, ist dies ohne Zweifel eine besondere Qualitätschance. Dass das aber kein Automatismus ist, belegen die Entstehungsgeschichte und der Inhalt der Berufsordnung in Rheinland-Pfalz. Die Erfahrungen dort zeigen, dass Selbstverwaltung scheitert, wenn Strukturen und Prozesse nicht tragen.

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