• 11.10.2017
  • Praxis
Patientenspeisen

Gefährliches Resteessen

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 10/2017

Verzehren Pflegende eine übrig gebliebene Mahlzeit von Patienten, wird das nicht selten mit fristloser Kündigung geahndet. Im Alltag ist das Essen von Patientenspeisen aber ein verbreitetes Phänomen, wie ein Forschungsprojekt zeigt.

Ein Stück Pizza abgerissen und einen Rest Gulasch verzehrt – das reichte dem Arbeitgeber, um einem Krankenpflegehelfer in der Psychiatrie fristlos zu kündigen (1). Ähnlich erging es einer Krankenschwester aus Bonn. Weil sie das Mittagessen eines Patienten verzehrte, verlor sie ihren Job – und das nach mehr als 15 Jahren Betriebszugehörigkeit (2).

Presseberichte wie diese waren für Studierende der Katholischen Stiftungsfachhochschule München der Anstoß, das Thema in einem Forschungsprojekt aufzugreifen. Ihre Fragen: Wie häufig kommt es überhaupt vor, dass Pflegende Patientenspeisen essen? Und was sind die Gründe, die sie dafür angeben?

Um dies herauszufinden, entwickelten die Studierenden im Frühjahr 2017 einen Fragebogen und verbreiteten diesen auf Facebook und per Mail an Kommilitonen. Insgesamt 36 Gesundheits- und Krankenpfleger sowie sechs Personen aus der Altenpflege nahmen teil, fast alle von ihnen noch in der Ausbildung oder im Studium. 88,1 Prozent der Befragten bejahten die Frage, ob sie schon einmal beobachtet hätten, dass Kolleginnen oder Kollegen Essen gegessen hätten, das eigentlich für Patienten bestimmt war. 76,2 Prozent bestätigten zudem, dass sie selbst schon einmal Patientenspeisen gegessen hätten. Von den Befragten gaben 43 Prozent an, dass dieses Phänomen täglich, 31 Prozent, dass es zwei- bis dreimal die Woche vorkomme. Die Frage, ob absichtlich zu viel Essen bestellt werde, sodass Speisen übrig blieben, bejahten 35,7 Prozent. Die Frage, ob es schon mal vorgekommen sei, dass Pflegende Speisen gegessen hätten, die ein Patient/Bewohner eigentlich noch benötigt hätte, beantworteten nur 4,8 Prozent mit Ja.

In den offenen Fragen wurden Gründe für das Essen von Patientenspeisen benannt. Dabei überwogen ethisch-moralische Aspekte. Die Befragten gaben an, dass sie lieber selbst die Speisen essen, bevor Sie weggeworfen würden. Es erscheint ihnen auch wenig sinnhaft, Nahrungsmittel auf den Müll zu werfen und sich anschließend selbst ein Frühstück oder Mittagessen zu kaufen. Weitaus seltener nannten die Befragten finanzielle und zeitliche Gründe.

Prof. Dr. Bernd Reuschenbach, der die Studierenden betreute, hält die Diskussion unter ethischen Aspekten für spannend. „Man sollte bedenken, dass 46 bis 56 Prozent der Lebensmittel im Krankenhaus vermeidbar auf dem Müll landen“, so der Pflegewissenschaftler an der Katholische Stiftungsfachhochschule München. Er empfiehlt, dass Pflegeleitungen gemeinsam mit den Pflegenden Regelungen für das Essen von Patientenspeisen finden. „Es erscheint absurd, dass Essen, das wirklich übrig bleibt, weggeworfen wird“, so Reuschenbach. Die in diesem Zusammenhang oftmals geäußerte Sorge, dass dann absichtlich mehr bestellt würde, sei mit Vorsicht zu betrachten – sie komme einer Vorverurteilung der Pflegenden gleich.

Was die rechtliche Seite betrifft, gibt es mittlerweile mehr Klarheit. Im Fall des Krankenpflegehelfers in der Psychiatrie, der ein Stück Pizza und einen Gulaschrest verzehrte, urteilte das Landesgericht Schleswig Holstein: Eine fristlose Kündigung ist in diesem Fall nicht gerechtfertigt. Hier ist eine mündliche oder schriftliche Abmahnung wegen eines gleichartigen Fehlverhaltens erforderlich. Zudem ist der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Abmahnung zu dem erhobenen Vorwurf anzuhören (1). Mail: brigitte.teigeler@bibliomed.de

(1) https://www.marburger-bund.de/landesverbaende/bayern/artikel/rechtliches/urteile/2010/verzehr-von-patientenessen-ist-kein-kuendigungsgrund

(2) http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/Krankenschwester-vertilgt-Patientenessen-und-fliegt-article102302.html

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