Während Seelsorge in Krankenhäusern und Kliniken gesetzlich geregelt ist, obliegt sie im Heimbereich noch immer dem guten Willen der Heimträger in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vor Ort. Dabei entwickeln sich die Altenpflegeheime immer stärker zu hospizähnlichen Einrichtungen, so dass ein immer größerer Bedarf an seelsorgerischem Beistand besteht. Dies dient nicht nur der Entlastung der ohnehin oftmals überlasteten Altenpfleger/innen, sondern auch dem menschenwürdigen Umgang mit Sterbenden. Der folgende Beitrag veranschaulicht, welche wichtige Rolle Seelsorgende in der Begleitung von Sterbenden spielen und fordert eine gleichberechtigte Regelung von Seelsorge in Heimen und Kliniken.
Altenpflegeheime wandeln sich
Die Verweildauer der Patienten in Krankenhäusern wird sich weiter verkürzen. Nicht nur aus Gründen der Kostenersparnis. Die intensive Behandlung, Pflege und Therapie ermöglichen kürzere Aufenthalte. Das kann dazu führen, dass vor allem Alterspatienten ihre letzten Wochen oder Tage in einem Pflegeheim verbringen. Etwa ein Drittel stirbt innerhalb der ers-ten drei Monate nach Einweisung in ein solches Heim. Viele bleiben am liebsten in ihrer gewohnten Umgebung, bis es nicht mehr anders geht. Das führt dazu, dass sehr viele erst nach ihrem 85. Lebensjahr in ein Heim ziehen.
530 000 der 850 000 Heimbewoh-ner in Deutschland sind schwer- und schwerstpflegebedürftig. Die Hälfte ist dement. Dies wundert bei dem hohen Alter der Heimbewohner nicht. Schließ-lich sind - laut statistischen Erhebungen - 30 Prozent aller über Neunzigjährigen dement.
Durch die Einführung der Fallpauschalen werden Patienten noch schneller entlassen als vorher. Das zieht eine zunehmende strukturelle Änderung nach sich, sowohl im Krankenhaus-, als auch im Altenpflegebereich.
Altenpflege- und Altenkrankenheime entwickeln sich immer mehr zu hospizähnlichen Einrichtungen. Dafür waren sie ursprünglich nicht gedacht. Das verlangt eine Umstellung. Altenpflege dient von ihrem Ansatz her der Motivierung und Aktivierung pflege- und versorgungsbedürftiger älterer Menschen, um ihnen bis an die Grenzen des Möglichen ein menschenwürdiges Leben zu geben. Die Begleitung und Versorgung Sterbender gehörte zwar mit zu den Pflegeaufgaben. Aber diese "Abschiedskultur" stand nicht im Vordergrund.
Die wachsende Zahl multimorbider Heimbewohner belastet die Altenpflege. Die gestiegene Zahl an Sterbefällen ist eine Herausforderungen für die Altenpfleger/innen. Altenpflege ist keine Hospizpflege. Altenpflege gilt immer noch als ein sozialpflegerischer Beruf.
Wird die Altenpflege immer mehr zu einer Sterbendenpflege, verlangt das ein neues Konzept. Sterbende brauchen verstärkt Beistand, Zuwendung und Zuspruch. Die Gesprächsbereitschaft, das Gemeinschaft schenken und das Trost spenden verlangen ein erhöhtes Maß an Zeit, Einfühlungsvermögen, Handreichungen und seelischer Unterstützung. Sie sind in dem Katalog der bezahlbaren Pflegeleistungen nicht vorgesehen, darum nicht refinanzierbar.
Die Altenpflegerinnen und Altenpfleger wären die engsten Bezugspersonen, um den alten Menschen seelisch und seelsorgerlich beizustehen. Viele sind darauf auch eingestellt und gerüstet. Sie könnten vorzugsweise für die Begleitung Sterbender eingesetzt werden, während andere im Team für sie pflegerische Aufgaben mit übernehmen. Aber das begrenzte Zeitkontingent für pflegerische Dienste erlaubt keine zusätzlichen Belastungen. Darum sind in vielen Häusern freiwillige Helfer willkommen, die den Sterbenden menschlich beistehen und sie seelisch stützen und begleiten.
Dringender Bedarf an Seelsorge in Altenheimen
Die Sterbendenseelsorge ist ein die Pflege unterstützender Dienst. Sie widmet sich den Patienten und deren Angehörigen. Nimmt die Zahl der Sterbenden in den Krankenhäusern und Kliniken ab, in den Pflegeheimen zu, verlagert sich auch der Seelsorgebedarf. In öffentlichen Krankenhäusern haben die Patienten ein Recht auf Seelsorge, Langzeitpatienten in Heimen nicht. Das Seelsorgeangebot in den Heimen bleibt den örtlichen Gemeinden vorbehalten. Es gibt Altenheime und Altenheimketten, die sich um die Seelsorge ihrer Bewohner bemühen. Der Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen Altenpflegeheimen und Pfarreien/Kirchengemeinden hängt dabei von der gegenseitigen Aufgeschlossenheit der Verantwortlichen ab. Eine klinikbezogene Zusatzausbildung haben nur wenige Mitarbeiter/innen der Gemeinden/ Pfarreien. Auch Seelsorgehelfer/innen brauchen Einweisung, Kurzausbildung und Begleitung ihrer Dienste. Eine Reihe von Gemeinden/Pfarreien bieten Einführungen in die Seelsorge an. Vernetzt und geregelt ist das Seelsorgeangebot für Heimbewohner und für die in Heimen Sterbenden keineswegs.
Fachlich qualifizierte haupt- und nebenberufliche Altenseelsorger/innen, die auch Sterbende betreuen und ihnen mit kirchlichem Segen beistehen, gibt es leider nur vereinzelt hier und dort. Sie könnten freiwillige Seelsorgehelfer/innen ausbilden, einweisen und begleiten. Aber die wenigen Altenseelsorger/innen wohnen zu weit verstreut.
Immer mehr Menschen sterben im Altenheim
Pfarrstellen für die Krankenhausseelsorge werden mit Genehmigung des jeweiligen Regierungspräsidenten eines Regierungsbezirks eingerichtet beziehungsweise aufgehoben. Diese Regelung datiert aus einer Zeit, als viele Langzeitpatienten und Sterbenskranke noch im Krankenhaus bleiben konnten. Es gab noch kein Pflege-Versicherungsgesetz. Die früheren "Siechen-" beziehungsweise "Altersheime" wären den Ansprüchen des PflegeVG von 1994 nicht gerecht geworden. Heute ist eine Langzeit- oder Sterbendenpflege in den medizintechnisch hochmodern Kurz- beziehungsweise Akutpflegekrankenhäusern zu aufwendig.
Die Altenheime aber haben sich grundlegend gewandelt, und es gibt eine Fachausbildung zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger. Die Altenpflege wurde gesetzlich geregelt (u. a. Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, Alten-pflegegesetz). Modern eingerichtete Altenpflegeheime mit examinierten Fachkräften stehen zur Verfügung. Darum konnte ein Teil der Pflege, die früher in Krankenhäusern geschah, "ausgelagert" werden.
In die Altenpflegeheime verlegt wurden auch gerontopsychiatrische Patienten aus den Landeskrankenhäusern, die einer personalaufwendigen Pflege bedürfen. Für die Pflege dieser Menschen sind diese Einrichtungen zu aufwendig und entsprechend zu teuer. Altenpflegeheime bieten sich als Ausweichmöglichkeiten an. Diese klagen zwar darüber, dass der erforderliche Mehraufwand an Zeit und Kraft für Demente nicht refinanzierbar ist. Aber die Pflegekosten in Altenpflegeheimen sind immerhin noch tragbarer als die in psychiatrischen Kliniken und Heilanstalten.
Mit der "Auslagerung" und Verlegung von Krankenhaus- und Klinikpatienten, deren seelsorgerliche Betreuung vorher geregelt war, ist der Bedarf an Seelsorge in den Pflegeheimen gestiegen, aber nicht sichergestellt wor-den. Dies bliebdem guten Willen der Träger und Betreiber von Heimen, in Zusammenarbeit mit den Pfarreien/Gemeinden vor Ort, vorbehalten. Die Seelsorge in den Heimen muss gleichberechtigt mit der in den Krankenhäusern und Kliniken geregelt werden. Das verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Pflegebedürftigen - genauso der Gleichbehandlung aller in der Pflege Tätigen.
Hier klafft noch eine Lücke. Sie wird eklatant, sobald europaweit eine integrierte Pflegeausbildung eingeführt wird. Auch die Ausbildung und Einweisung von Seelsorger/innen dürfte dann nicht auf die in der Krankenpflege Tätigen beschränkt bleiben. Altenseelsorge und die seelsorgerliche Sterbebegleitung von Alterspatienten verlangen besondere Kenntnisse und Fä-higkeiten. Sie müssen gelernt und eingeübt werden. Allein schon mit Blick auf die Dementen und Sterbenden unter den Langzeitpatienten ist Altenseelsorge nicht mit Krankenhausseelsorge gleichzusetzen. Sie stellt teilweise andere Anforderungen.
Erst recht die ehrenamtlichen Helfer/innen in der Alten- und Sterbeseelsorge haben ein Recht auf eine entsprechende Ausbildung, Einweisung und Begleitung.
Der Mangel an Seelsorge bei Sterbenden muss in jedem Fall behoben werden. Das verlangt allein schon das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben. Dazu der "Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit e.V." (DEVA): Die seelsorgerliche Begleitung von Sterbenden verstehen wir als integralen Bestandteil unserer Arbeit (Regelleis-tung). Sie geschieht in enger Verbindung mit Seelsorgerinnen und Seelsorgern. Diese sind auch strukturell in das Team der haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden einzubeziehen. Es ist an der Zeit, das kirchlich-diakonische Profil zu schärfen. Sterbebegleitung ist wesentliches Qualitätsmerkmal diakonischer Altenarbeit (in: Auf dem Weg zur diakonischen Sterbebegleitung in der Altenarbeit, 1998, herausgegeben von dem DEVA, S. 1)
Recht auf ein menschenwürdiges Sterben
Die Begleitung Sterbender qualitativ zu verbessern, deckt den Wunsch vieler. Der dazu erforderliche Mehraufwand an Zeit und Engagement aber kann nicht den in der Pflege Tätigen noch aufgebürdet werden. Der Personalschlüssel ist trotz der an Schwere ständig zunehmenden Altenpflege und der wachs-enden Zahl Dementer in den letzten Jahren nicht oder nur unzureichend gestiegen. Jeder zweite in der Altenpflege Tätige soll in der Kranken- oder Altenpflege examiniert sein. Selbst wenn zu bestimmten Zeiten nur einfache Dienste zur Betreuung Schwer- und Schwerstpflegebedürftiger verlangt werden, muss ständig eine Fachkraft für 23 Bewohner zugegen sein. Heime, die dieser Auflage nicht genügen, laufen Gefahr, dass ihnen von der Heimaufsicht ein Belegstopp ausgesprochen wird.
Zum Glück entwickelte sich ein starkes bürgerliches Engagement in der Hospizbewegung. Viele Altenheime kooperieren mit ambulanten Hospizdiensten beziehungsweise -initiativen. Einige haben Mitarbeiter/innen in der Hospizarbeit fortbilden lassen und ehrenamtliche Helfer/innen in die Sterbendenbegleitung integriert. Mancherorts haben sich heimeigene Projektgruppen gebildet. Das Engagement freiwilliger Helfer/innen mit Sitzwachen, Handreichungen und der Erfüllung persönlicher Wünsche der Sterbenden kann die Pflegenden entlasten. Helfer dürfen nicht den Eindruck erwecken, als gleiche ihr unbezahlter Dienst eine unzureichende Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter/innen in den Heimen aus.
Eine Entlastung der Pflegenden ist jedenfalls dringend angezeigt. Ebenso dringend erforderlich ist eine palliativmedizinische Behandlung und Pflege. Hospizdienste sowie die Palliativbehandlung und -pflege müssen weiter ausgebaut werden. Der Bundestag erkannte die Lücke zum Beispiel in der Versorgung von Aids- und Krebskranken und forderte die Kostenträger zur Finanzierung stationärer Hospize auf. Denn jeder hat ein Recht auf menschenwürdiges Sterben. Das Angebot der Seelsorge ist ein integraler Bestandteil der menschenwürdigen Sterbebehandlung Sterbender. Das Thema Sterben und Tod für tabu zu erklären, drängt die Sterbenden in die Isolation. Sterbenden Gemeinschaft schenken dagegen ist ein Werk der Barmherzigkeit. Es schmälert keineswegs die Lebensfreude anderer im selben Heim. Dass Sterbendenbeistand eine Hilfestellung in einem auf keinen Fall aussichtslosen Leben und Sterben ist, bezeugen Seelsorger/innen.
Wissen, wohin man stirbt
Seelsorge ergänzt den Sterbendenbeistand. Seelsorger/innen sind Brückenbauer. Sie verbinden Sterbende mit Gott, ebenso mit Nahestehenden und Hilfsbereiten. Seelsorge hat eine Spannweite vom Politischen, vor allem Sozialpolitischen, über die Verkündigung der Frohbotschaft bis zur Individualseelsorge. Sozialseelsorge tritt für Frieden und Gerechtigkeit, hier: für Rahmenbedingungen eines menschenwürdiges Sterbens, ein.
Individualseelsorge beschränkt sich nicht auf Gespräche, Gebete, Segnungen und kirchlich sakramentale Dienste. Nächstenliebe ist die andere Seite derselben Münze. Sie äußert sich zum Beispiel in dem Zeit und Gemeinschaft schenken für die in Sterbenot Geratenen. Sie bewährt sich in Zuwendung und Zuspruch. Seelsorger/innen kön-nen zum Fürsprecher und Anwalt der Kranken und Leidenden werden.
Elisabeth Kübler-Ross bekannte 1974 in ihrem zweiten Buch "Was können wir noch tun?", als Krankenhauspsychologin sei sie nur selten zu den "wahrhaften, echten Frommen" gerufen worden. Meistens sei sie zu denen gerufen worden, die Schwierigkeiten überwinden müssen. Wahrhaft gläubige Menschen mit einer tiefen und beständigen Beziehung zu Gott haben es sehr viel leichter gehabt, dem Tod gelassen entgegenzugehen. Da sie aber kaum Hilfe brauchen, sind wir ihnen nur selten begegnet.
Frau Kübler-Ross machte sich die Grundeinstellung "wahrhaft gläubiger Menschen" zu eigen. Darum konnte sie in ihrem zweiten Buch von sich sagen: Bevor ich die Arbeit mit sterbenden Patienten aufnahm, glaubte ich an ein Leben nach dem Tode. Jetzt glaube ich an ein Leben nach dem Tode und zwar ohne den Schatten eines Zweifels.
Dieses Bekenntnis einer in jahrelangem Sterbendenbeistand und -begleitung Erfahrenen unterstreicht das Recht und die Pflicht zur seelsorgerlichen Begleitung Sterbender. Prof. Dr. Michael Schibilsky, München: Es geht nicht um Bekehrung säkularer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie zu einer bestimmten kirchlichen Form des persönlichen Glaubens. Sondern es geht aus Respekt vor der geistlichen Welt alter Menschen um angemessene Berücksichtigung dieses Lebensbereichs. (. . .) Es geht nicht um den Glauben der Pflegenden, sondern um den zu Pflegenden. Und um Erfahrung, die man nur dort machen kann, wo Menschen mit Grenzen konfrontiert werden (in dem Exposé "Pflegen mit Leib,, Seele und Verstand", Beilage für Evangelische Zeitungen, September 2001).
Es geht also um das Ja Gottes zu einem Menschen, der sich dem Tod als Verneinung seines Lebens ausgeliefert sieht. Frau Kübler-Ross bestätigte, dass Menschen mit einem Ausblick über den Tod hinaus getrost und gelassen sterben. Dieser Trost, der gelassen macht, gehört allen Sterbenden. Er vermittelt eine stille Zuversicht und eine freudige Gewissheit. Damit könnte man lange Diskussion über unnötige Lebensverlängerung und verbotene Lebensverkürzung ersparen. Wer gelassen stirbt, weil er weiß, wohin er stirbt, kann sich in das Unabänderliche schicken.
Seelsorge und Beistand auch ohne Worte
Oft sind Sterbende nicht mehr ansprechbar. Sie reagieren anscheinend nicht mehr. Dass man möglicherweise dennoch mit ihnen kommunizieren kann, werden viele aus ihrem Umgang mit Sterbenden bestätigen. Schlaganfallkranke haben beispielsweise sogar ein verfeinertes Gehör. Einige Reanimierte wussten sehr genau aus der Zeit vor ihrer Wiederbelebung zu berichten, was der oder andere gesagt oder getan hat. Von anderen weiß man, dass sie gespürt haben: Da ist jemand im Raum, da sitzt jemand an meinem Bett, da betet jemand für mich. Selber habe ich wiederholt erlebt, dass angeblich Bewusstlose sanft ihre Hände unter der Bettdecke bewegten, als wollten sie sie falten, wenn ich ihnen sagte, dass ich für sie beten möchte. Manche Sterbende, denen man die Hand hält, haben vielleicht noch die Kraft, dass sie die Hand halten und durch eine Zuckung sich verständigen. Das kann ein Signal sein. Auch an der Halsschlagader, am Atmen und an Reflexbewegungen lässt sich manches ablesen. Für solche Wahrnehmungen muss man einfühlsam, aufgeschlossen und dem Kranken zugetan sein.
Viele Sterbende verstehen möglicherweise mehr, als Gesunde vermuten. Wie man einen Sterbenskranken "behandelt", kann mehr aussagen als Worte. Schwerkranke und Sterbende verstehen eine gewisse Körper- und Zeichensprache besser als Gesprochenes, die "Schwingungen" des Gesagten und Gemeinten mehr als die Worte. Jeder strahlt etwas aus, auch wenn er verschweigt, was er denkt. Nicht nur an der Mimik und Gestik, sondern vor allem an unbewussten Gefühlsäußerungen und an spontanen Reaktionen lässt sich vieles ablesen.
Bei Dementen ist die Körpersprache ein wichtiges Ausdrucksmittel. Sie spüren hautnah, was man ihnen an Zuneigung und Mitgefühl sagt. Findet man die gleiche "Wellenlänge" mit ihnen, kann man ihnen Geborgenheit und Zuversicht "senden". Sie kann sich bei ihnen zu einer Botschaft des liebevollen Umfangenseins von Gott vertiefen. Altbekannte Gebete und Lieder können dazu eineBrücke bauen. Auch Kindergebete eignen sich. Mit diesen verbinden viele Gefühle, die sie aus weit zurückliegender Vergangenheit in die Gegenwart holen. Man merkt es dem Glanz ihrer Augen an, dass sie etwas assoziieren, was ihnen Freude und Halt bietet. Seelsorger/innen werden den Sterbenden ein Stück weit zu Mitsterbenden, um sie in die Nachfolge des Auferstandenen zu holen. Das geschieht in enger Bindung und Verbindung mit den Sterbenden.
Aufgeschlossenheit für Seelsorge, auch bei Kirchenfernen
Menschen werden nicht schon durch die Nähe zu ihrem Lebensende gläubiger und kirchlicher, als sie vorher waren. Aber sie stehen unter einem besonderen Anruf Gottes. Sie fühlen sich existentiell betroffen. Das Ineinandergreifen von versagenden Körper- und Organfunktionen interessiert sie als Betroffene weniger. Die Endgültigkeit ihres Lebens, das Zurücklassen von Lieb- und Teuergewordenem, vor allem der Abschied von Nahestehenden bewegt sie weit mehr. Sinnfragen brechen auf: War das mein Leben? Was habe ich von meinem Leben gehabt? Was habe ich daraus gemacht? Für wen würde ich gerne noch bleiben? Was ist überhaupt Leben und Sterben? Ist jetzt alles aus? Wohin stirbt man?
Seelsorgebegabte und -beauftragte sind Menschen, die diesen Fragen, Klagen, auch Anklagen von Gott her standhalten. Sterbende wiederum haben ein feines Gespür für Menschen, die ihnen Kompetentes sagen können, weil sie ihren wesentlichen Tod bereits hinter sich, nur noch ihren natürlichen Tod vor sich haben. Das gibt ihren Worten Gewicht. Das macht sie zu authentischen "Boten Gottes". Deren Meinung und Verhalten, deren Zuspruch und Zeugnis stoßen bei vielen auf Resonanz. Tagesnachrichten und Zeitgeschehen verblassen gegenüber den "weiter greifenden" Fragen und Antworten.
Frage nach der Zukunft über den Tod hinaus
Viele werden von sich aus keinen Seelsorgebeistandverlangen. Vielleicht nehmen sie Rücksicht auf die Areligiosität und das kirchliche Ungebundensein von Menschen in ihrer Umgebung. Sie erinnern sich, dass sie selber nicht allzu kirchlich waren und von Gott und Glauben wenig gehalten haben. Käme aber ein/e Seelsorger/in oder Seelsorgehelfer/in zu ihnen und nähme sich Zeit, wäre das eine andere Ausgangsbasis. Der Vertrauensvorschuss zu den von Gott Beauftragten ist an der Grenze vom Leben zum Tod oder zum ewigen Leben vorhanden. Bei vielen kommt er wie aus einer jahrelangen Verschüttung wieder hoch. Er legt eine andere Gesprächsebene. Er gibt Denkanstöße zu "wesentlichen" Dingen. Die Erfahrung lehrt, dass auch viele Kirchenfremde sich für Gespräche mit Seelsorger/innen aufschließen. Ich bin nie abgewiesen worden, wenn ich ein Gebet oder meine Fürbitte angeboten habe. Wichtig ist jedoch der vorausgehende zwischenmensch-liche Kontakt. Nach meinen Erfahrungen und den vieler meiner Kolleginnen und Kollegen stehen sowohl die Gemeinden/Pfarreien als auch die Träger, Betreiber und Mitarbeiter von Altenpflegeheimen gegenüber den Sterbenden in der Pflicht.
Die Forderung nach einer mehr patienten- und bedarfsorientierten Pflege besteht zu Recht. Was gehört mit zu dem "Bedarf" der Patienten? Neue Gesetze, unter anderen die dritte Novelle des Altenheimgesetzes und das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, unterstützen den Verbraucherschutz der zu Pflegenden durch das Recht auf verstärkte Beratung und Information. Die Heime sollen ihre Leistungen und Forderungen in Heimverträgen transparenter werden. Aber Alterspatienten, vor allem Sterben-de, sind nicht konsumorientiert.
Die Hospizbewegung in ihrem vielfältigen Engagement hat einen maßgeblichen Anteil in der Sorge um ein menschenwürdiges Sterben. Eine vernetzte Sterbebegleitung kann dazu helfen, dass die Themen Sterben und Tod enttabuisiert werden. Sie macht es vielen leichter,sich in Unabänderliches zu fügen. An diesem Punkt hilft eine engere Zusammenarbeit der bürgerlich Engagierten mit den Seelsorger/ innen und Seelsorgerhelfer/innen.