Die von Pflegeheimen und ambulanten Diensten erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden veröffentlicht, so sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in § 115 Abs. 1a vor. Der Grund: Für die Verbraucher soll mehr Transparenz bei der Pflege geschaffen werden. Der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen sollten und haben sich deswegen…
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