Nach der gesetzlichen Neuregelung der Qualitätssicherung durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz werden die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen zukünftig veröffentlicht und die Einrichtungen mit Noten von „sehr gut" bis „mangelhaft" bewertet. Mit den sich daraus in der Praxis ergebenden Fragestellungen befassen sich im nachfolgenden Beitrag Simone Bolte, Diplom-Pflegewirtin, und Detlef Driever, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht.
Die neue Rechtslage verlangt…