Hintergrund
In seinem Urteil erläutert das BAG die Rechtsnatur der Allgemeinen Vertragsrichtlinien (AVR), die für die kirchlichen Krankenhäuser gelten. Die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes war nach Ansicht des BAG berechtigt, durch Einfügung neuer Vergütungsgruppen in die AVR eine drastische Gehaltsabsenkung (900,00 DM pro Monat) für ungelernte Hilfskräfte vorzunehmen, die sukzessive auch auf Altarbeitnehmer Anwendung findet. Diesbezüglich gilt für kirchliche Krankenhäuser…

Absenkung des Gehaltstarifs ist rechtmäßig!

Die Schwester Der Pfleger