Auch wenn die BAT-Pflegezulage lediglich 46,02 Euro pro Monat beträgt, war sie mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (1). Diese Rechtsprechung wird vom BAG in der nachfolgend wiedergegebenen Entscheidung für die Psychiatrie-Pflege fortgesetzt. Das BAG legt die einschlägige BAT-Vorschrift strikt nach dem Wortlaut so aus, dass Pflegekräfte nur dann von der Psychiatrie-Zulage profitieren, wenn deren Patienten letztlich zwangsweise an einem Verlassen der Abteilung…
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