• 01.06.2005
  • Praxis
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 2004 (6 AZR 567/03)

Festlegung der Arbeitszeiten

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 6/2005

Jeder Arbeitgeber ist berechtigt, neben Inhalt und Ort auch die Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen. Sind Pflegekräfte deshalb verpflichtet, im Einsatzplan von der Pflegedienstleitung vorgesehene Arbeitszeiten in jedem Fall zu akzeptieren? Was ist von einer Arbeitszeitverteilung zu halten, bei der bestimmte Mitarbeiter regelmäßig bevorzugt und andere oft benachteiligt werden? Das Bundesarbeitsgericht hat im folgenden Urteil näher dargestellt, welchen Beschränkungen Arbeitgeber bei der…

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