Frage: Ich habe erfahren, dass es neue Bestimmungen zur Gültigkeit einer Patientenverfügung gibt. Was muss ich zukünftig beachten?
Antwort: Seit dem 1. September gelten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit denen die Patientenverfügung geregelt wird. Im neu eingefügten § 1901a BGB wurde festgelegt, dass künftige Patientenverfügungen nur wirksam sind, wenn sie drei Voraussetzungen erfüllen: sie müssen schriftlich dargelegt werden, der Verfügende muss volljährig sein und konkret…