• 01.12.2010
  • Praxis
Hilfe für die Praxis

Leitlinie zur Therapieziel-Änderung bei schwerstkranken Patienten und zum Umgang mit Patientenverfügungen

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 12/2010

Das Klinikum der Universität München hat durch seinen Arbeitskreis Patientenverfügungen, dem auch der Pflegedirektor angehört, eine Leitlinie zur Frage der Therapieziel-Änderung bei schwerstkranken Menschen und zum Umgang mit Patientenverfügungen erarbeitet. Hier die Kurzfassung.

• Diagnostische und therapeutische Maßnahmen bedürfen einer medizinischen Indikation. Diese ist gegeben, wenn eine Maßnahme mit Blick auf das Therapieziel notwendig und wirksam ist. Sie ist fraglich, wenn die…

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