Das Klinikum der Universität München hat durch seinen Arbeitskreis Patientenverfügungen, dem auch der Pflegedirektor angehört, eine Leitlinie zur Frage der Therapieziel-Änderung bei schwerstkranken Menschen und zum Umgang mit Patientenverfügungen erarbeitet. Hier die Kurzfassung.
• Diagnostische und therapeutische Maßnahmen bedürfen einer medizinischen Indikation. Diese ist gegeben, wenn eine Maßnahme mit Blick auf das Therapieziel notwendig und wirksam ist. Sie ist fraglich, wenn die…