Patienten mit Tracheostoma benötigen eine individuelle und umfassende Hilfsmittelversorgung. Früher wurden die benötigten Produkte einzeln abgerechnet. Heute gehen die Krankenkassen dazu über, nur noch eine Versorgungspauschale zu bezahlen – unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Verbrauch ist. Dabei ist die Versorgung von tracheotomierten Patienten je nach Krankheitsbild sehr unterschiedlich.
Bei der Versorgung von tracheotomierten Patienten ist zu unterscheiden zwischen:
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