Mit dem Inkrafttreten der vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinie nach § 63 SGB V erfährt die professionelle Pflege erstmals eine gesetzliche Grundlage, um bisher Ärzten vorbehaltene Tätigkeiten zunächst im Rahmen von Modellprojekten selbstständig zu erbringen. Doch was ist aus pflegefachlicher Sicht von der Richtlinie zu halten?
Mit der Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Oktober 2011 einen Katalog von ärztlichen Tätigkeiten…