Wenn Pflegende nach längerer Krankheit in den Job zurückkehren, ist der Wiedereinstieg oft nicht leicht. Abhilfe schafft ein strukturiertes Betriebliches Eingliederungsmanagement. Richtig umgesetzt bietet es deutliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit…