• 01.10.2012
  • Management
Kommentar

Gesetzesänderung ist für ambulante Pflegedienste nicht praktikabel

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 10/2012

Mit Verabschiedung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes und der Änderung des Paragrafen 120 SGB XI (Pflegevertrag bei häuslicher Pflege) sollten für Pflegebedürftige Verbesserungen und mehr Wahlfreiheit geschaffen werden. Für ambulante Pflegedienste birgt aber gerade die Änderung in Absatz 3, §120 SGB XI ein hohes wirtschaftliches Risiko.

Absatz 3,§ 120 („Pflegevertrag bei häuslicher Pflege" hat der Gesetzgeber wie folgt geändert:
„(3) In dem Pflegevertrag sind mindestens Art, Inhalt und Umfang…

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