• 01.04.2013
  • Management
Rechtsrat

Wenn Kinder sterben ...

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 4/2013

Was tun, wenn das Leben des schwerkranken Kindes dem Ende zugeht? Einfach nur weiterbehandeln und -versorgen, entspricht nicht immer dem Kindeswohl. Und wer darf Therapieentscheidungen treffen? Das minderjährige Kind oder seine Eltern als gesetzliche Stellvertreter? Der folgende Beitrag stellt die Probleme und Rechtslage praxisnah dar.

Sowohl das Kindeswohl als auch die Selbstbestimmungs- und Einwilligungsfähigkeit der Minderjährigen sind in diesem Zusammenhang von hoher Bedeutung. Diese beiden…

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