Kaum einer kennt ihn, kaum einer hat je von ihm gehört: der Gemeinsame Bundesausschuss. Dabei ist er das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er hat damit für das Leistungsspektrum der gesetzlich Versicherten und auch für die Pflege eine immense Bedeutung.
Seit nunmehr neun Jahren gibt es den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), errichtet vom Gesetzgeber zur Modernisierung der…