• 01.08.2003
  • Praxis

Schwerbehinderte müssen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten!

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 8/2003

1. Jede über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit ist Mehrarbeit im Sinne des § 124 SGB IX und darf von schwerbehinderten Menschen verweigert werden.
2. Schwerbehinderte Menschen haben nach § 81 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX einen einklagbaren Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit, soweit dessen Erfüllung für den Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Hieraus kann sich die Pflicht des Arbeitgebers ergeben, einen…

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