• 01.10.2004
  • Praxis
Sachgrund für eine Befristung

Vertretung bei Elternzeit

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 10/2004

Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.02.2003 - 6 Sa 1122/02
Gemäß §§ 15, 16 Bundeserziehungsgeldgesetz hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Durch tarifvertragliche Regelungen wie etwa § 50 BAT, § 10 der Anlage 14 zu den AVR-Caritas, § 29 a Abs. 1 AVR-Diakonie kann dieser Anspruch auf Elternzeit deutlich verlängert werden, maximal bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Angesichts dieser großzügigen Regelungen…

*

Autor

Weitere Artikel dieser Ausgabe

WEITERE FACHARTIKEL AUS DEN KATEGORIEN