Der Handel im World Wide Web floriert - auch mit Arzneimitteln. Versteigerungen von apothekenpflichtigen Medikamenten sind allerdings nicht erlaubt. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und wies die Beschwerde einer Internetplattform-Betreiberin zurück, die eine behördliche Untersagung der Versteigerung nicht akzeptieren wollte.
Das Arzneimittelgesetz regelt die Überwachung des Arzneimittelverkehrs. Ziel des Arzneimittelgesetzes ist die Gewährleistung der Qualität, Wirksamkeit…