• 01.07.2006
  • Praxis
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 25 Cs 05.1427 -

E-Commerce - Internetauktion apothekenpflichtger Arzneimittel untersagt

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 7/2006

Der Handel im World Wide Web floriert - auch mit Arzneimitteln. Versteigerungen von apothekenpflichtigen Medikamenten sind allerdings nicht erlaubt. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und wies die Beschwerde einer Internetplattform-Betreiberin zurück, die eine behördliche Untersagung der Versteigerung nicht akzeptieren wollte.

Das Arzneimittelgesetz regelt die Überwachung des Arzneimittelverkehrs. Ziel des Arzneimittelgesetzes ist die Gewährleistung der Qualität, Wirksamkeit…

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