Der Schutz vor Diskriminierungen wird verfassungsrechtlich insbesondere durch den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz gewährleistet. Mit dem am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz - AGG - (Bundesgesetzblatt 2006 I, S. 1897) liegt nunmehr eine umfassende gesetzliche Regelung zur Umsetzung von Gleichbehandlungsgrundsätzen vor.
Benachteiligungen verhindern
Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist die Umsetzung von vier Richtlinien der…