Das Bundessozialgericht hat in einem Grundsatzurteil die seit langem hoch umstrittene 24-Stunden-Behandlungspflege bei gleichzeitiger Grundpflege neu definiert. Damit ist die alte Rechtsprechung aus dem sogenannten „Drachenflieger-Urteil" aus dem Jahre 1999 endgültig überholt.
Es war lange Zeit streitig, wie die Grundpflegezeiten bei ambulanter 24-stündiger Intensiv-Behandlungspflege die Grundpflegezeiten zu berücksichtigen sind. Das Modell des Bundessozialgerichts (BSG) im…