Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Stürzen aus dem Krankenbett gehört zum Alltag eines Heilwesen-Haftpflichtversicherers. In der Regel zielen die Vorwürfe der Patienten beziehungsweise ihrer Angehörigen darauf ab, dass geeignete Sicherungsvorkehrungen die Stürze mit den fatalen Schadensfolgen verhindert hätten, jedoch solche Sicherungsvorkehrungen vom Pflegepersonal schuldhaft fehlerhaft unterlassen worden seien. Darum geht es auch in dem nachfolgend geschilderten…
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