Die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegekräfte ist ein Dauerbrenner, der durch die Übertragungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses eine neue Argumentationsdimension erfährt. Dies wird im folgenden Artikel am Beispiel der Portpunktion anschaulich und anhand der Gesetzesbegründung dargestellt.
Erstaunlich aber wahr: Noch immer wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die Portpunktion zur parenteralen Ernährung keine auf Pflegekräfte delegierbare Maßnahme sei – weder in der…